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Willkommen auf der Homepage der

Behindertensportgemeinschaft Rheydt 1959 eV

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Jahreshauptversammlung 2010.
Die Jahreshauptversammlung 2010 findet statt am Dienstg, den 13. 04. 2010 ab 19,00 Uhr in der Sporthalle Backeshof. Einzelheiten und vorgesehene Tagesordnungspunkte sind allen Mitgliedern mit der schriftlichen Einladung zugegangen.

Mitgliedschaft

 

Dem Verein können beitreten:

a) als ordentliche Mitglieder alle körperbehinderte Frauen, Männer, Jugendliche  und Kinder; auch Nichtbehinderte sind herzlich willkommen;

b) als fördernde Mitglieder  natürliche und juristische Personen

Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen; bei Jugendlichen und Kindern ist die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Aufnahme gilt als erfolgt, wenn der Antragsteller eine Mitgliedskarte vom Vorstand erhält. Dem Aufnahmeantrag ist eine ärztliche Bescheinigung über die allgemeine Sporttauglichkeit beizufügen.

Der Vorstand kann die Aufnahme ablehnen, wenn dies im Interesse des Vereins geboten erscheint. Gegen die Ablehnung , die unter Angabe von Gründen erfolgen muß, ist innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung die Beschwerde zulässig. Über die Beschwerde entscheidet der Vorstand endgültig mit einfacher Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen.

Die Mitgliedschaft zum Verein erlischt:

  • durch Austritt, der dem Vorstand schriftlich mittels Einschreiben erklärt werden muß. Bei Jugendlichen und Kindern ist die schriftliche Zustimmung der Eltern vorzulegen.
  • Wenn ein Mitglied länger als 6 Monate nach der letzten Hauptversammlung mit dem fälligen Jahresbeitrag in Verzug ist. Darüber hinaus erlischt das Recht an der Teilnahme von allen Vereinsveranstaltungen.
  • Wenn wissentlich falsche Angaben im Aufnahmeantrag gemacht wurden.
  • Durch den Tod.
  • Bei groben Verstößen gegen die satzungsgemäßen Zwecke und Ziele des Vereins.
  • Bei Schädigung des Ansehens des Vereins.

Der Ausschluss erfolgt durch einen Beschluss des Vorstandes mit 2/3 Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Ein einmal ausgeschlossenes Mitglied kann die Mitgliedschaft nicht mehr beantragen.

Während der Dauer des Ausschlussverfahrens ruhen die Rechte und Pflichten des Mitgliedes.

Ehrenmitglieder können Personen werden, die sich in besonderer Weise um den Verein verdient gemacht haben oder dem Verein mehr als 40 Jahre angehören und auf Vorschlag des Vorstandes von der Hauptversammlung ernannt werden.

Mitgliedsbeiträge:

Erwachsene                                                  60,00 €

Kinder bis 12 Jahre                                      30,00 €

Jugendliche 13 bis 16 Jahre                          40,00 €

Passive Mitglieder                                        60,00 €

Koronargruppe                                            85,00 €

Ein Muster der Beitrittserklärung ist hier beigefügt und kann ausgedruckt werden

Beitrittserklärung Teil 1

 

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